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Taufpatinnen/Taufpaten übernehmen moralisch-theologische Verpflichtungen gegenüber dem Täufling, nicht jedoch Verpflichtungen, die auf gesetzlicher Basis beruhen. Ebenso entstehen keine Rechte (z.B. Sorge- oder Besuchsrechte).
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion